Ein Ersttermin kostet 85-120€ und dauert 60min.
Folgetermine dauern 45min und kosten 75-110€.
Bei privater Versicherung richtet sich der genaue Preis nach den abgerechneten Positionen der Gebührenverordnung für Heilpraktiker und variiert daher immer wieder etwas.
Gesetzliche Krankenkassen:
Immer mehr gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerleistungen zum Teil oder bis zu einer bestimmten Summe ganz. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, wie die Ersattungsbedingungen in Ihrem Fall aussehen.
Private Krankenversicherungen
und private Krankenzusatzversicherungen
Wir rechnen nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GeBüH) ab.
Nach jeder erfolgten Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie privat begleichen. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein um den Betrag ganz oder teilweise erstattet zu bekommen.
Bitte setzten Sie sich im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung, um die Bedingungen für eine Rückerstattung zu erfragen.
Hinweis:
Einige der medizinischen Leistungen sind in der veralteten GebüH von 1985 nicht ausdrücklich vorgesehen und müssen daher im sogenannten Analogverfahren in Anlehnung an Leistungen der GebüH berechnet werden.
Privatversicherungen und Beihilfestellen sind je nach Vertrag nicht verpflichtet, diese Leistungen zu erstatten.
Außerdem kann es dazu kommen, dass der Rechnungsbetrag nicht dem Stundenhonorar von Privatzahlern entspricht, da wir uns an die GeBüH halten.
Mehr Informationen erhalten Sie hierzu im persönlichen Gespräch.
Leider können wir kein Bargeld akzeptieren.
Sie erhalten nach der Behandlung per Post eine Rechnung, die Sie per Überweisung innerhalb von 2 Wochen begleichen.
Diese können Sie, falls Sie die Möglichkeit haben, zur Erstattung einreichen.